Aktuelles/Presse
Fortführung der SAEK ab Juli 2012 mit neuem Standort
Öffentliche Ausschreibung begonnen
Das seit 1997 betriebene und mit zuletzt rund 11.000 Nutzern pro Jahr etablierte wie erfolgreiche medienpädagogische Aus- und Fortbildungsprojekt unter der Bezeichnung “Sächsische Ausbildungs- und Erprobungskanäle” (SAEK) wird über den 30. Juni 2012 hinaus um weitere mindestens vier Jahre fortgeführt.
Dieses der Vermittlung von Medienkompetenz dienende Projekt wird aktuell an zehn Standorten in acht Städten in Sachsen betrieben. Um jene zu ermitteln, die den Projektbetrieb an den künftigen neun Standorten ab 1. Juli 2012 fortführen werden, wurde ein öffentliches Ausschreibungsverfahren eröffnet.
Die entsprechenden Unterlagen können bei der Auftragsberatungs-stelle Sachsen e.V. in Dresden (Ansprechpartner Herr Schiemann, Tel.: 0351-2802-403; E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de) abgerufen werden.
Als künftige SAEK-Standorte wurden Leipzig, Dresden, Chemnitz, Bautzen, Görlitz, Plauen, Zwickau und Riesa sowie ein neu hinzugekommener Standort in Torgau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist währt bis 28. Februar 2012. Weitere Einzelheiten können der nachfolgenden Bekanntmachung entnommen werden.
Für Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen Kersten Ihne unter 0341/2259150 zur Verfügung.
Bekanntmachung Nummer: 43490019
Die SAEK-Förderwerk gGmbH für Rundfunk und neue Medien gGmbH ist eine gemeinnützig tätige Gesellschaft, die im Dezember 2001 gegründet wurde und an der die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) die Mehrheit der Geschäftsanteile hält.
“Netzcheck” noch bis zum 4. Januar 2012
Im Projekt “Netzcheck” sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 21 Jahren aufgerufen, mit Handy oder Videokamera einen Kurzfilm zum Thema „Sicheres Internet“ zu produzieren und diesen bis zum 4. Januar 2012 bei der SLM einzureichen. Dies kann im Rahmen eines Schulprojektes, im Verein oder privat mit Freunden passieren. Schulen...
Gebührenordnung der SAEK-Projekte
Gebührenordnung für die medienpädagogisch ausgerichteten SAEK-Projekte
vom 10. September 2008
1. Gebührengrundsätze
1.1 Wer die Angebote eines medienpädagogisch ausgerichteten SAEK-Projektes nutzen möchte, hat – sofern er nicht gebührenbefreit ist – eine pauschale jährliche Nutzungsgebühr (Jahrespauschale) zu entrichten (Gebührenpflichtiger).
1.2 Die Jahrespauschale berechtigt neben der Nutzung des jeweiligen Projektes auch zur Teilnahme von bis zu drei Einführungskurs-Modulen sowie zur Teilnahme an Spezialkursen, sofern freie Plätze vorhanden sind. Für Gebührenbefreite sind diese Leistungen für die Dauer des Anlasses ihrer Gebührenbefreiung kostenlos.
1.3 Der von der entrichteten Jahrespauschale umfasste Nutzungszeitraum umfasst ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Entrichtung der Jahrespauschale. Sie ist bei einer Nutzung unterschiedlicher medienpädagogisch ausgerichteter Projekte nur einmal zu entrichten.
2. Gebührenpflichtige
2.1 Von der Gebührenpflicht befreit sind Schüler und Lehrer in schulischen Projekten, Sozialhilfeempfänger, Empfänger des Arbeitslosengeldes II und Besitzer eines Familienpasses oder ähnlicher, von kommunalen Einrichtungen verliehener Pässe, sowie Praktikanten und Volontäre eines SAEK (Der jeweilige Nachweis ist dem Studioleiter auf Verlangen bei jeder Nutzung vorzulegen).
2.2 Die Gebührenpflichtigen werden unterteilt in Vollzahler und Ermäßigungsberechtigte.
2.2.1 Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, die den SAEK in ihrer Freizeit nutzen, sowie Personen unter 18 Jahre (Der jeweilige Nachweis ist dem Studioleiter bei Beginn des jährlichen Nutzungszeitraumes vorzulegen.).
2.2.2 Alle übrigen Teilnehmer sind Vollzahler
3. Gebührenhöhe
Die jährliche pauschale Nutzungsgebühr beträgt 40 € für Vollzahler und 20 € für Ermäßigte.
4. Geltung
4.1 Diese Gebührenordnung gilt für jeden Nutzer mit Wirkung ab 1. Januar 2009.
4.2 Jenen, die bereits zuvor ein medienpädagogisch ausgerichtetes SAEK-Projekt genutzt und in diesem Zusammenhang eine Jahresgebühr entrichtet haben, wird der im Vorjahr noch nicht genutzte Anteil an dieser Gebühr auf die Zahlung der neuen Jahrespauschale angerechnet.
Gebührenordnung für das professionell ausgerichtete SAEK-Projekt Chemnitz
vom 10. September 2008
1. Wer das Kursangebot des professionell ausgerichteten SAEK-Projektes Chemnitz nutzen möchte, hat – sofern er nicht gebührenbefreit ist – für jeden Kurs, an dem er teilnimmt, eine Gebühr zu entrichten (Gebührenpflichtiger).
2. Von der Gebührenpflicht befreit sind Sozialhilfeempfänger, Empfänger des Arbeitslosengeldes II und Besitzer eines Familienpasses oder ähnlicher, von kommunalen Einrichtungen verliehener Pässe, sowie Praktikanten und Volontäre eines SAEK (Der jeweilige Nachweis ist dem Studioleiter auf Verlangen bei jedem Kurs vorzulegen).
3. Die Gebührenpflichtigen werden unterteilt in Vollzahler und Ermäßigungsberechtigte. Ermäßigungsberechtigt sind Praktikanten, Auszubildende und Volontäre. Alle übrigen Teilnehmer sind Vollzahler
4. Die Kursgebühr beträgt 3 € pro Kursstunde für Vollzahler und 1,50 € für Ermäßigte.
5. Diese Gebührenordnung gilt für jeden Nutzer mit Wirkung ab 1. Januar 2009. Jenen, die bereits zuvor das professionell ausgerichtete SAEK-Projekt genutzt und in diesem Zusammenhang eine Jahresgebühr entrichtet haben, wird der im Vorjahr noch nicht genutzte Anteil an dieser Gebühr auf die Zahlung der im Jahr 2009 zu entrichtenden Kursgebühren angerechnet.